Sennhof A-Z

A

Abendessen

siehe Mahlzeiten

Abwesenheiten

Bei Abwesenheiten (Rehabilitations-, Spital- sowie Ferienaufenthalte) von mehr als 3 Tagen wird ab dem ersten ganzen Abwesenheitstag eine Reduktion gemäss Taxordnung auf die Pensionstaxe gewährt. Betreuungs- und Pflegetaxen entfallen ab dem ersten ganzen Abwesenheitstag. Der Ein- und Austrittstag wird zu ganzen Tagesansätzen verrechnet.

Administration

siehe Verwaltung

Aktivierung

Die Alltagsgestaltung und die Einrichtung unserer Räume orientieren sich grundsätzlich am «Normalitätsprinzip». Darunter verstehen wir, dass sich der Mittelpunkt der Aktivierung und die entsprechende Einrichtung an den gewohnten Abläufen des Tages und an typischen Lebens- und Haushaltssituationen orientieren.

Aktivierungs-Therapie

Die Aktivierungstherapie leistete einen wesentlichen Beitrag zur Erhaltung und Verbesserung der Lebensqualität und des Wohlbefindens von Bewohnenden mit einer Einschränkung oder einer Behinderung.
Die Aktivierungstherapie will durch den gezielten Einsatz von ausgewählten Aktivitäten und Tätigkeiten die körperlichen, kognitiven, sozialen und emotionalen Fähigkeiten von Bewohnenden unterstützen, erhalten und fördern.

Alkohol

Grundsätzlich ist der Genuss von alkoholischen Getränken erlaubt, wir servieren Ihnen gerne zum Essen ein Glas Wein. Der Konsum muss sich im Masse bewegen, welcher keine negativen Folgen auf das Verhalten, die Gesundheit des Betroffenen und das Umfeld zur Folge hat.

Andachten

siehe Gottesdienste

Anfahrt

Sie erreichen uns bequem mit dem Auto (Gratis-Parkplatz) sowie mit den öffentlichen Verkehrsmitteln (Stundentakt, Bus-Haltestelle Pflegeheim Sennhof, Vordemwald). Der Fahrplan hängt im Eingangsbereich aus. Gerne gibt Ihnen auch die Verwaltung Auskunft.

Anlässe

siehe Feste und Feiern

Anmeldung und Aufnahme

Das Pflegeheim Sennhof bietet pflegebedürftigen, erwachsenen Personen ein Zuhause. Nebst „Festeintritten“ bieten wir auch flexible Ferienbettlösungen und Sofort-Noteintritte an. Die Anmeldung erfolgt in jedem Fall schriftlich. Das Anmeldeformular finden Sie auf unserer Homepage www.sennhof.ch oder Sie erhalten es auf unserer Verwaltung. Ein Eintritt ins Heim wird zusammen mit dem zukünftigen Bewohner, seinen Angehörigen und dem Pflegedienst besprochen und geregelt. In einem persönlichen Abklärungsgespräch werden die Taxordnung erklärt, die Zimmervarianten gezeigt und der Zeitpunkt des Eintritts besprochen. Auch das Thema Heimfinanzierung wird eingehend erläutert.

Amtliche Handlungen

Es ist nicht erlaubt, Mitarbeitende für notarielle Handlungen beizuziehen (z. B. notarielle Beglaubigung mit Zeugen).

Apotheke

Wir führen eine eigene Apotheke, welche Medikamente auf ärztliche Verordnung für die Bewohner richtet. Ebenfalls führen wir Pflege- und Haushaltsartikel, welche gemäss Verbrauch mittels monatlicher Heimrechnung in Rechnung gestellt werden.

Arztwahl

Grundsätzlich besteht freie Arztwahl. Die Pflegeheim Sennhof AG verfügt jedoch über eigene Heimärzte, welche eine optimale ärztliche Versorgung gewährleisten. Das Heim empfiehlt darum beim Eintritt einen Arztwechsel. Im Heim finden regelmässig Arztvisiten statt, welche es jedem Bewohner ermöglichen, bei Bedarf einen Termin wahrzunehmen. Angehörige können ebenfalls dabei sein oder sich direkt mit dem jeweiligen Arzt in Verbindung setzen.

Aufenthalt

Siehe Festeintritt, Kurzaufenthalt oder Ferienaufenthalt und Tagesaufenthalt.

Aufsichtsbehörde / Heimaufsicht

Die Oberaufsicht über alle stationären Alterseinrichtungen im Kanton hat das Departement für Gesundheit und Soziales des Kantons Aargau. Internet-Adresse: www.ag.ch/de/dgs/gesundheit/gesundheit.jsp

Ausbildungsbetrieb

Wir sind sehr stolz, dass wir in unserem Betrieb verschiedene Ausbildungen anbieten können. Detaillierte Infos zu den einzelnen Ausbildungsangeboten siehe Homepage www.sennhof.ch.

Ausflüge

Regelmässig bieten wir Ausflüge in die nähere und weitere Umgebung an.

Auskunft

Siehe Verwaltung.

Austritt

Ein Austritt ist nach schriftlicher Kündigung möglich. Über Kündigungsfristen, Termine sowie finanzielle Regelungen bei Abwesenheiten oder im Todesfall geben Taxordnung und Pensionsvertrag detailliert Auskunft.

B

Bargeld

Siehe Taschengeld und Wertsachen

Batterien

Wir führen Batterien in verschiedenen Ausführungen (AAA, AA, A, Blockbatterien, Hörgeräte-Batterien). Melden Sie sich auf der Verwaltung, wenn Sie Batterien bei uns kaufen wollen.

Beanstandungen / Beschwerden / Anzeigen

Bei Klagen oder Reklamationen sind diese zuerst direkt anzusprechen. Wenn keine Behebung der kritisierten Sache stattfindet, richten Sie bitte Ihr Anliegen ohne zu zögern mündlich oder schriftlich an die Bereichs- oder Heimleitung. Für jede Rückmeldung sind wir Ihnen dankbar. Es finden regelmässig schriftliche Angehörigenbefragungen statt.
Siehe auch Ombudsstelle

Beratung

Die Verwaltung steht Ihnen für alle Fragen rund um Ihren Aufenthalt gerne zur Seite und kann Sie bei Bedarf an entsprechende Beratungsstellen verweisen.

Besucher / Besuchszeiten

Wir haben keine Öffnungs-/ Besuchszeiten: Sie sind jederzeit willkommen! Aus Sicherheitsgründen wird unser Haupteingang nachts während der Sommerzeit um 20.30 Uhr und im Winter um 19.30 Uhr geschlossen. Wir bitten Besucher, die später eintreffen, am Haupteingang die Nachtglocke zu betätigen.

Bilder

Siehe Zimmergestaltung

Billag (Radio- und Fernsehgebühren)

Siehe SERAFE AG

Briefmarken

Auf der Verwaltung können Briefmarken bezogen werden.

C

Schloss-Café

Geniessen Sie die malerische Umgebung des Sennhofs bei einem feinen Essen, bei Kaffee und Kuchen, einem Eiscafé oder auch bei einem Glas Wein. In unserem Schloss-Café sind alle herzlich willkommen und zwar 365 Tage im Jahr von 9.00 Uhr bis 17.30 Uhr.
Bewohner können mittels Guthabenkarte bargeldlos konsumieren.
Im Sommer lädt unsere Gartenterrasse unter der prächtigen Linde ein oder an heissen Tagen der schattige Schlosshof. Bei kühlerer Witterung finden Sie im freundlich hellen Pavillon oder in unserem gemütlichen Café Platz. Bei uns sind auch Raucher im Fumoir willkommen. Möchten Sie mit den Liebsten einen Geburtstag feiern? Wir helfen Ihnen bei der Organisation gerne mit.

Coiffeur

Im hauseigenen Coiffeur-Salon ist zweimal pro Woche (Mittwoch und Freitag) unsere Coiffeuse für Sie da.
Anmeldung bitte via Wohnbereich oder direkt unter 062 745 08 77. Die Preisliste hängt im Coiffeursalon aus oder fragen Sie auf der Verwaltung. Die Coiffeurleistungen werden mittels Heimrechnung belastet.
Unser Coiffeur-Salon ist auch für externe Kundschaft nützbar.

D

Demenzabteilung

Siehe geschützter Wohnbereich ab September 2018

Duzen

Wir begegnen unserem Gegenüber mit Anstand, Höflichkeit und Respekt. In der Regel „Siezen“ wir unsere Bewohner und Angehörige.

E

Eintritt

Siehe Festeintritt, Kurzaufenthalt oder Ferienaufenthalt und Tagesaufenthalt

Empfang

Siehe Verwaltung

Ergotherapie

Auf ärztliche Verordnung unterstützt uns das Spital Zofingen mit seinen Ergotherapie-Angeboten.

Essen / Essenszeiten

Siehe Mahlzeiten

F

Fahrdienst

Unsere Bewohnertransporte führt der Verein Behindertenbus Zofingen für uns durch. Die Organisation erfolgt über die Wohnbereiche. Sollte eine Begleitung notwendig sein, sind wir froh, wenn dies von Angehörigen übernommen wird. Sobald eine Begleitung durch eine Pflegeperson notwendig ist, wird dies auch entsprechend verrechnet.

Ferienaufenthalt

Pflegende Angehörige brauchen auch Zeit um neue Kräfte zu tanken / selber mal Ferien zu machen. Um die Angehörigen in dieser Zeit in guten Händen zu wissen, bieten wir Ferienaufenthalte an.

Fernsehen

Fernsehgeräte stehen in den Aufenthaltsräumen zur Verfügung. Zusätzlich sind hauseigene Apparate vorhanden – fragen Sie uns, wenn Sie einen in Ihrem Zimmer wünschen. Die Miete ist im Pensionspreis enthalten.

Feste und Feiern

Für die Bewohner, Angehörige und Gäste finden verschiedene kulturelle und gesellschaftliche Anlässe auf den Wohnbereichen oder im Haus statt (z. B. Fasnacht, Ostern, Sommerabende Juni - August, jeweils am Donnerstagabend, 1. August-Grill, Winterabende etc.). Weihnachtsfeiern finden vor Weihnachten mit Angehörigen statt.

Festeintritt

Bei einem definitiven Heimeintritt oder einem Aufenthalt, der absehbar länger als 3 Monate dauert, sprechen wir von einem „Festeintritt“. Das Vertragsverhältnis kann beidseits unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen schriftlich gekündigt werden. Bei einem Austritt vor Ablauf der Kündigungsfrist wird die Hoteltaxe bis zum Ende der Kündigungsfrist (ab dem vierten Tag nach Austritt ohne Verpflegungsanteil) in Rechnung gestellt.

Finanzierung und Kosten

Ihre Vermögensverhältnisse sind für einen Eintritt in unser Heim nicht ausschlaggebend. Bitte beachten Sie, dass die Aufenthaltskosten (Hotellerie, Betreuungstaxe sowie ein Teil der Pflegekosten) dem Bewohner in Rechnung gestellt werden.
Die Kostenbeiträge der Krankenkasse und der öffentlichen Hand werden von uns direkt mit diesen abgerechnet.
Wir empfehlen, die erste Heimrechnung bei der Krankenkasse zur Prüfung einzureichen; je nach Zusatzversicherung werden weitere Kosten übernommen.
Ausserkantonale Eintritte benötigen eine entsprechende Abklärung der Finanzierung.

Freiwillig Tätige / Freiwilligenarbeit

Die Freiwilligenarbeit geniesst im Sennhof eine lange Tradition mit einem hohen Stellenwert.

Friseur

Siehe Coiffeur

Frühstück

Siehe Mahlzeiten

Fusspflege

Gepflegte Füsse sind ein Teil der Lebensqualität. Eine medizinische Fusspflege ist sehr anspruchsvoll und muss deshalb von kompetenten Fachkräften ausgeführt werden. Auf Wunsch pflegt eine ausgebildete Podologin die Füsse unser Bewohnerinnen und Bewohner. Die Kosten werden via Heimrechnung verrechnet. Anmeldung via Wohnbereich möglich.
Auch externe Kunden können das Podologie Angebot nutzen.

Friedhof

Das Heim bietet die Möglichkeit an, als letzte Ruhestätte den Sennhof-Friedhof zu wählen. Eine Bestattung ist auch für Partner/innen der verstorbenen Bewohnerinnen und Bewohnern vom Pflegeheim Sennhof möglich. Siehe separates Reglement Sennhof-Friedhof.

Fumoir

Fumoir im Bereich des Schloss-Cafés.

G

Garten

Siehe Parkanlage

Geschützter Wohnbereich

Um die spezifischen Bedürfnisse, Erfordernisse und Verhaltensweisen der an Demenz erkrankten Menschen zu berücksichtigen, haben wir im Wohnbereich 3, Neubau Diamant, den geschützten Bereich eingerichtet. Ein Wohnbereich, der unseren an Demenz erkrankten Bewohnenden gerecht werden soll, durch die speziell gestalteten Wohn- und Lebensräume und insbesondere auch durch den Sinnesgarten. Diese Infrastruktur soll den dort lebenden Bewohnenden Sicherheit, Geborgenheit und Vertrautheit vermitteln, sowie ihre Sinne anregen und stimulieren.

Getränke

Verschiedene Getränke stehen Tag und Nacht auf den Wohnbereichen und in den Zimmern zur Verfügung und sind in der Pensionstaxe enthalten. Alkoholische Getränke werden gegen Verrechnung ausgeschenkt.

Gerontopsychiatrischer Konsiliardienst

Manche Situationen können in Absprache zwischen Bewohnern, Angehörigen, Hausarzt, Pflegepersonal und einem Geronto-Psychiater einen guten Ausgang finden. Wir werden von entsprechenden Fachärzten diesbezüglich unterstützt und begleitet. Ansprechperson im Haus ist die Leitung Pflege und Betreuung.

Gottesdienste und Andachten

Unser Haus ist offen für Menschen aller Kulturen und Glaubensrichtungen. Es finden jeweils regelmässig reformierte, katholische und ökumenische Gottesdienste statt. Zu allen Gottesdiensten und Andachten sind alle Bewohner und Angehörige herzlich eingeladen.

H

Haustiere

Wird im Einzelfall geprüft.

Hunde

Hunde müssen auf dem ganzen Areal und im ganzen Gebäude an der Leine geführt werden. Eine Trinkschale können wir Ihnen gerne während Ihres Besuches zur Verfügung stellen. Unsere Therapiehunde bewegen sich zum Teil frei im Haus. siehe auch Therapiehund

I

Informationen

Einige Informationen und Broschüren zum Thema „Alter, Gesundheit, Pensionierung, Aktivitäten im Seniorenalter etc.“ stehen Ihnen im Eingangsbereich zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage www.sennhof.ch.

Internet

Internet ist teilweise in den Zimmern verfügbar. Wlan-Zugang ist zurzeit nur im Schloss-Café möglich. Bei Fragen melden Sie sich bitte bei der Verwaltung.

K

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)

Am 1. Januar 2013 wurden in der ganzen Schweiz die Vormundschaftsbehörden durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) abgelöst. Im Kanton Aargau nehmen die Familiengerichte (Abteilung des Bezirksgerichts) die Aufgaben der KESB wahr. Für Beschwerden gegen Entscheide der KESB sind das Verwaltungsgericht im Bereich Fürsorgerische Unterbringung (FU) und in den anderen Bereichen die Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz des Obergerichts (KEKA) zuständig. Die Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz ist auch die Aufsichtsbehörde der KESB. Als Erwachsenenschutzbehörde sorgt die KESB für den Schutz von gefährdeten oder urteilsunfähigen erwachsenen Personen, die nicht selbständig in der Lage sind, die für sie notwendige Unterstützung einzuholen. Die KESB kann einer schutzbedürftigen Person zu diesem Zweck eine Beiständin oder einen Beistand bestellen. Die Kompetenzen und Aufgaben der Beiständin oder des Beistands werden auf den Schutz- und Hilfsbedarf der betroffenen Person zugeschnitten. In besonderen Fällen kann die Behörde die Unterbringung einer Person in einer psychiatrischen Klinik oder in einem Heim anordnen. Internet-Adresse: www.ag.ch/de/gerichte/kesb/kesb_3.jsp.

Kosten

Informationen zu den Kosten eines Heimaufenthaltes finden Sie in der Taxordnung auf der Dokumente-Seite.

Kündigung

Siehe Austritt

Kurzaufenthalt

Sie möchten gerne einen Aufenthalt über einen klar definierten Zeitraum (fixer Ein- und Austrittstag) bis maximal 3 Monate bei uns verbringen und sich oder Ihre Angehörigen entlasten. Gerne unterbreiten wir Ihnen unser konkretes Angebot. Nach Ihrer Entlassung aus einem Spital oder einer Rehabilitationsklinik mit dem Ziel, wieder nach Hause zurückkehren zu können, finden Sie bei uns optimale Bedingungen für einen Kurzaufenthalt, auch mit ärztlich verordnetem Ergo- und Physiotherapieangebot. Während der ersten 3-4 Wochen im Sennhof wird Ihre Situation und Austrittsmöglichkeit mit Ihnen, den Pflegenden und bei Bedarf mit Angehörigen und dem Arzt beurteilt. Vor dem definitiven Austritt empfehlen wir ein „Probewohnen zu Hause“ über einige Tage. Die Kündigungsfrist beträgt 5 Tage. Die maximale Dauer eines Kurzaufenthaltes beträgt 3 Monate. Falls nach ein paar Wochen ersichtlich ist, dass ein Austritt vorläufig nicht möglich ist, erfolgt ein Wechsel zu einem stationären Aufenthalt.

L

Leitbild

In unserem Leitbild haben wir unsere wichtigsten Grundsätze und Prämissen definiert.

Lingerie

Siehe Wäsche

M

Mahlzeiten / Essenszeiten

Mit einer bedürfnisangepassten, „chüschtigen“ und abwechslungsreichen Ernährung helfen wir mit, den Bewohnern ihren Lebensabend angenehm zu gestalten. Ebenso bieten Spezialkostformen (Diät, Püriertes, Allergien) an. Wir versuchen, die Essgewohnheiten unserer Gäste so weit als möglich zu berücksichtigen.
Das Essen wird je nach Wunsch und Gesundheitszustand im Speisesaal, auf dem Wohnbereich oder im eigenen Zimmer serviert.
Das Frühstück wird ab 07h15, das Mittagessen ab 11h15 und das Abendessen ab 17h15 angeboten.
Bei Besuch können die Bewohner selbstverständlich das Mittagessen auch mit den Besuchern in Schloss-Café zu sich nehmen (keine zusätzlichen Kosten für die Bewohner).

Mahlzeitendienst

Aus der Sennhofküche direkt vor die Haustüre: Das Pflegeheim Sennhof liefert interessierten Bewohnerinnen und Bewohnern von Vordemwald und Brittnau von Montag bis Freitag ein frisch zubereitetes warmes Mittagessen.
Das Essen wird in der Sennhof-Küche zubereitet und von einem ehrenamtlichen Fahrer-Team in einer speziellen Warmhalte-Box ausgeliefert.
Für Anmeldungen und Fragen steht Ihnen die Verwaltung gerne zur Verfügung.

Mittagessen

Siehe Mahlzeiten

Möbel

Siehe Zimmergestaltung

O

Öffnungszeiten / Haupteingang

siehe Besucher / Besuchszeiten

Ombudsstelle

Die Ombudsstelle des Kantons Aargau wird von der Patientenstelle AG/SO, einem neutralen, gemeinnützigen und unabhängigen Verein, geführt. Sie vertritt die Interessen der Bewohner in der Öffentlichkeit, in der Gesundheitspolitik und bietet Hilfe im gesamten Bereich des Gesundheitswesens an.
Adresse: Ombudsstelle für pflegebedürftige Menschen, Postfach 3534, 5001 Aarau, Tel. 062 823 11 42 / info@ombudsstelle-ag.ch / www.ombudsstelle-ag.ch

P

Palliative Care

Selbstbestimmung entspricht einem Bedürfnis unserer Gesellschaft. Auch bei schwerer Krankheit und am Lebensende möchten Sie in Bezug auf die Behandlung und Betreuung selber entscheiden und mitbestimmen. Indem palliative Care das Leiden lindert und unheilbar kranken Menschen ein stabiles Betreuungsnetz bietet, trägt sie dazu bei, die Selbstbestimmung am Lebensende zu stärken. Sie bestimmen, was Sie am Ende des Lebens wünschen.
Körperlich belastende Symptome lindern und eine möglichst gute Lebensqualität gewährleisten, stehen dabei ebenso im Zentrum wie die Beachtung Ihrer religiösen und kulturellen Vorstellungen und Wünsche. Wir stehen Ihnen und Ihren Angehörigen mit medizinischer, psychologischer und seelsorgerischer Begleitung beratend zur Seite. Übernachtungen und Verpflegung Ihrer Angehörigen sind jederzeit möglich; wenden Sie sich an die Leitung Pflege & Betreuung.

Parkanlage

Grosszügige Parkanlage mit lauschigen Plätzen zum Verweilen, Kleintierzoo, Picknickstelle, Grillplatz, Generationenspielplatz (Bestandteil des Erlebnispfades Vordemwald).

Parkplätze

Ob Besucher oder Mitarbeitende - unsere Parkplätze können gebührenfrei benutzt werden. E-Bike Tankstelle ab Herbst 2018.

Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung kann eine urteilsfähige Person festlegen, welchen medizinischen Massnahmen sie im Fall ihrer Urteilsunfähigkeit zustimmt und welche sie ablehnt. Sie kann auch eine Person bezeichnen, die an ihrer Stelle über die medizinischen Massnahmen entscheiden soll. Pflegepersonal und Ärzte möchten den Willen des Bewohners jederzeit respektieren können. Sollte noch keine Patientenverfügung vorhanden sein, unterstützen Sie unsere Heimärzte und die Leitung Pflege und Betreuung beim Abfassen einer Patientenverfügung mit Ihren Angehörigen.

Pedicüre

Siehe Fusspflege

Pflege und Betreuung

Wir sind immer für Sie da: Tag und Nacht, 365 Tage im Jahr. Unsere professionell aus- und weitergebildeten Mitarbeitenden sorgen rund um die Uhr dafür, dass Sie möglichst sorgenfrei leben und sich bewegen können.
Wir respektieren Ihre Persönlichkeit und vermitteln Geborgenheit. Getreu dem Motto „So viel Hilfe wie nötig, so viel Selbständigkeit wie möglich“ wird unsere Hilfeleistung so gestaltet, dass eine den Umständen entsprechende optimale (gute) Lebensqualität erhalten bleibt. Die medizinische Betreuung geschieht in Zusammenarbeit mit den Ärzten. Bei der Alltagsgestaltung werden die persönlichen Wünsche respektiert und wenn möglich mit integriert.
Angehörige und andere Bezugspersonen sind stets willkommen. Während des Tages ist von 07.00 bis 22.00 Uhr das Personal des jeweiligen Wohnbereichs zuständig. Nach dieser Zeit steht der Nachtdienst zur Verfügung.

Pflegehilfsmittel

Gehhilfen, einfache Rollstühle und Rollatoren werden vom Heim gebührenfrei zur Verfügung gestellt. Spezielle Hilfsmittel wie z. B. ein Pflegerollstuhl können bei uns gemietet oder selber beschafft werden.

Physiotherapie

Eine externe Physiotherapie steht bei uns im Einsatz. Wir verfügen über einen professionell eingerichteten Physiotherapieraum mit entsprechender Infrastruktur. Mittels ärztlicher Verordnung werden die Physiotherapien geplant und durchgeführt. Verrechnung erfolgt direkt durch die externe Physiotherapie.

Podologie

Siehe Fusspflege

Post

Wenn der Bewohnende nicht mehr in der Lage ist, seine Post selbständig zu verwalten, muss eine Postumleitung eingerichtet werden.
Die eingehende Post wird von der Verwaltung entgegengenommen und durch die Pflege-Mitarbeitenden der einzelnen Wohnbereiche an die Bewohner verteilt. Eingeschriebene Post wird bei urteilsunfähigen Bewohnern nicht durch die Verwaltung entgegengenommen.
Wir übernehmen für Bewohner-Post keine Verantwortung.

Preise

Informationen zu den Preisen eines Heimaufenthaltes finden Sie in der Taxordnung auf der Dokumente-Seite.

R

Rauchen

Aus Rücksicht auf unsere Bewohner und aus feuerpolizeilichen Gründen darf nur im Fumoir des Schloss-Cafés oder im Aussenbereich geraucht werden. Wir danken für Ihr Verständnis und die Rücksichtsnahme gegenüber den anderen Bewohnern und Mitarbeitenden. Zigaretten (beschränktes Sortiment) können im Schloss-Café gekauft werden.

Reinigung

Aufgabe der Reinigung ist es, die Sauberkeit und Hygiene in den Zimmern, sanitären Einrichtungen und gemeinsam genutzten Räumlichkeiten zu gewährleisten. Die Zimmer werden regelmässig gereinigt.

S

Schmuck

Siehe Wertsachen

Seelsorge

Für geistliche und spirituelle Anliegen und seelsorgerische Gespräche stehen unsere beiden, vom Sennhof angestellten Seelsorger gerne zur Verfügung. Anmeldung via Wohnbereich.

Sennhofverein

Junge und ältere Menschen kommen gerne, um Ihnen vorzulesen, freuen sich auf einen gemeinsamen Spaziergang, einen zünftigen Jass oder geniessen ein anregendes Gespräch mit Ihnen bei einem Stück Kuchen und einer Tasse Kaffee. Melden Sie Ihren Bedarf bei der Wohnbereichsleitung an. Wenn Interessierte gerne selbst Freiwilligenarbeit bei uns im Pflegeheim Sennhof machen möchten, so freuen wir uns auf Ihren telefonischen Kontakt mit der Leitung Freiwilligenarbeit.

Sekretariat

siehe Verwaltung

Serafe AG (Radio- und Fernsehabgabe)

Im neuen Abgabesystem ab 01.01.2019 werden Bewohnende in Pflegeheime keine Radio- und Fernsehabgabe mehr bezahlen müssen. Die Abrechnung erfolgt über die Heime, diese werden abgestuft nach Anzahl Betten und Umsatz die Kosten übernehmen (analog einem Kollektivhaushalt) – im Sennhof erfolgt keine direkte Abwälzung auf die Bewohnenden.

Wenn ein Ehegatte oder LebenspartnerIn noch zuhause wohnt, muss dieser für den eigenen Haushalt noch Rundfunk- und Fernsehgebühren entrichten. Ausgenommen sind Bezüger von Ergänzungsleistungen.

Sicherheit

Für die Sicherheit im Haus besteht eine Brandschutzanlage mit Rauchmeldern in allen Zimmern und Räumen. Unser Technischer Dienst ist rund um die Uhr abrufbar und für Notfälle ausgebildet.
Wegen der Brandgefahr können wir im ganzen Heim keine brennenden Kerzen gestatten, leider auch nicht während der Adventszeit. Als Alternative empfehlen wir Kerzen mit LED-Licht.
Die Bewohner können zu Ihrer Sicherheit ein Medaillon (Notruf-Uhr) tragen.
Nach Absprache mit dem Bewohner und den Angehörigen setzen wir diverse Schutzmassnahmen für weglaufgefährdete Bewohner ein (z.B. GPS-Tracker), so dass seinem allfälligen grossen Bewegungsdrang auch ausserhalb des Areals Rechnung getragen und eine gewisse Sicherheit gewährleistet werden kann.

Speisesaal

In unserem Speisesaal können Bewohnende, welche ein bestimmtes Mass an Eigenständigkeit aufweisen, die Mahlzeiten einnehmen. Das Platzangebot ist beschränkt.

Spenden

Über Spenden zu Gunsten des Pflegeheims Sennhof freuen wir uns: Unser PC-Konto 60-516197-2 oder zu Gunsten des Sennhofvereins auf 60-573154-3. Die Spenden werden vollumfänglich zugunsten der Bewohnenden eingesetzt.

Sterben und Tod

In Fragen und Anliegen im Zusammenhang mit Sterben und Tod halten wir uns an die Richtlinien des Schweizerischen Heimverbandes CURAVIVA.CH. Wir möchten im Gespräch bleiben mit dem Bewohner, den Angehörigen, dem Arzt und dem Pflegepersonal, um gemeinsam die Massnahmen der Pflege und Begleitung für die letzte Zeit vor dem Tod zu besprechen und festzulegen.
Wir verzichten auf die Aufnahme von lebensverlängernden Massnahmen, z. B. künstliche Ernährung, Infusionen usw. Wir setzen uns für die Palliativmedizin und Palliativpflege ein, d.h. für den Einsatz von Mitteln zur Symptom- und Schmerzlinderung für Körper und Psyche (z. B. auch Medikamente auf morphiner Basis). Wir stellen uns jedoch gegen die Beihilfen zum Suizid und lehnen diese im Haus ab.

T

Tagesstätte

Unsere Tagesstätte bietet betreuungsbedürftigen, vorwiegend älteren Menschen eine sinnvoll gestaltete Tagesstruktur mit aktiver Betreuung sowie Verpflegung und Ruhegelegenheit. Sie soll Entlastung für betreuende Angehörige bieten und für die betroffenen Menschen weitere soziale Kontakte und eine Abwechslung ermöglichen.

Taschengeld

Auf der Verwaltung führen wir gerne ein persönliches Taschengeldkonto für die Bewohnenden. Wir empfehlen, nur kleine Beträge abzuheben. Sie können bei Bedarf während den Öffnungszeiten bei der Verwaltung (montags bis freitags, 07.30 – 12.00 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr) vorbeikommen und Geld vom Konto abheben.
Ebenfalls besteht die Möglichkeit des Taschengeldbezuges und Rechnungsstellung mittels Heimrechnung.

Technischer Dienst

Zum Bereich Technik gehört die Wartung der Gebäude, der vielfältigen Apparaturen und Maschinen, der Sicherheitsanlagen im und ums Haus (Brandschutz, Schliessanlagen) und einem Pikettdienst während 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr.
Der Technische Dienst steht selbstverständlich auch für Reparaturen persönlicher Gegenstände unserer Heimbewohner gegen Verrechnung zur Verfügung.

Telefon / Telefongebühren

Alle Zimmer sind mit einem Telefonanschluss ausgestattet. Auf Wunsch erhalten Sie vom Haus einen Apparat mit eigener Durchwahlnummer. Damit können Sie von auswärts direkt angewählt werden. Verbindungen in das In- und Ausland können Sie ebenfalls von Ihrem Apparat aus direkt herstellen. Die Gesprächsgebühren werden monatlich ohne Zuschlag auf die Monatsrechnung gesetzt.
Eigene Telefonnummern können nicht mitgenommen werden.

Therapieangebote

Siehe Aktivierungs-Therapie, Ergotherapie und Physiotherapie.

Therapie-Hunde

Unsere Therapie-Hunde werden gezielt bei Einzelbetreuungen aber auch bei gemeinsamen Aktivitäten auf den Wohnbereichen eingesetzt. Die Koordination erfolgt über die Leitung Freiwilligenarbeit.

Toilettenartikel

Verschiedene Toilettenartikel (z. B. Zahnpasta, Körpermilch etc.) können Sie durch das Heim beziehen. Die Dusch- und Körperkosmetika sind für die Haut älterer Menschen geeignet. Wenden Sie sich an den Wohnbereich. Die Verrechnung erfolgt mittels monatlicher Heimrechnung.

Trinkgeld

Auch unser Personal freut sich über Trinkgeld, erwartet es aber nicht. Das Trinkgeld wird zentral gesammelt und für gemeinsame Personalanlässe- und Aktivitäten verwendet.

TV-Gerät

Siehe Fernsehen

U

Übernachtungsmöglichkeiten für Angehörige

Es ist jederzeit möglich, dass Angehörige im Zimmer oder in der Nähe des Bewohners – speziell in palliativen Situationen – im Sennhof übernachten können. Preise gemäss Absprache.

V

Veranstaltungen und Anlässe

Siehe Feste und Feiern

Veranstaltung für Externe

Familiäre Anlässe mit Bewohnenden sind bei uns möglich. Auskünfte erteilt Ihnen gerne die Leitung Hotellerie.

Versicherungen

Wir verfügen über eine kollektiv Privathaftpflicht- und Hausratversicherung. Die privaten Policen können bei Heimeintritt gekündigt werden.

Vertreter

Für Belange im Zusammenhang mit dem Pensionsvertrag ist zwingend ein Vertreter zu bestimmen. Die Funktion des Vertreters umfasst die Unterstützung sowie Durchführung der administrativen und finanziellen Angelegenheiten des Bewohners. Der Vertreter haftet nicht für Ausstände des Bewohners.

Verwaltung

Die Verwaltung befindet sich direkt beim Haupteingang. Öffnungszeiten sind Montag bis Freitag jeweils 07.30 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr. Telefonnummer 062 745 08 08. Für Anliegen ausserhalb der Öffnungszeiten wird Ihr Anruf automatisch weiterverbunden.

Vorauszahlung

Zur Sicherstellung der Forderungen gegenüber dem Bewohner ist vor Eintritt eine Vorauszahlung fällig. Die Höhe der Vorauszahlung ist in der jeweils gültigen Taxordnung geregelt.
Diese Vorauszahlung wird nicht verzinst und nach Beendigung des Pensionsvertrages sowie nach Verrechnung mit noch offenen Verpflichtungen des Bewohners zurückerstattet.

Vorsorgeauftrag als Absicherung

In gewissen Situationen empfiehlt es sich, nebst der Patientenverfügung (für alle medizinischen Fragen) auch einen Vorsorgeauftrag aufzusetzen. Damit bevollmächtigt man eine nahestehende Person, alle finanziellen und anderen Belange für einen zu übernehmen, sobald man nicht mehr selber in der Lage dazu ist.
Wohnt ein alterndes Ehepaar zusammen und der eine Partner wird zunehmend dement, dann übernimmt in der Regel automatisch der Ehegatte im Bereich der Finanzen diese Angelegenheiten, das ist so geregelt und legitim. Ist jemand alleinstehend oder verwitwet, ist es ratsam, sich eine vertraute Person für diese Aufgabe zu suchen und diese quasi offiziell zu ernennen, sonst übernimmt das ein von der Kesb zugeteilter Beistand.
Ein Vorsorgeauftrag muss – anders als eine Patientenverfügung – ähnlich wie ein Testament handschriftlich und mit Ort und Datum versehen sein, sonst ist er nicht gültig. Auch eine notarielle Beglaubigung ist möglich (Curaviva 10/16; Buch: Rosch/Fountoulakis/Heck: Handbuch Kindes- und Erwachsenenschutz. Recht und Methodik für Fachleute, Haupt 2016).

W

Wanderung

Ausgangspunkt für Wanderungen (Wanderwege Schweiz)

Wäsche

Keine Haftung für private Bettwäsche

Vom Pflegeheim Sennhof werden folgende Artikel zur Verfügung gestellt:

  • Bettinhalt und Bettwäsche
  • Frottierwäsche (Badetuch, Frottiertuch und Waschlappen)
  • Handtuch.

Alle Wäschestücke, die Sie mitbringen, müssen bei Heimeintritt gekennzeichnet werden.
Möchten Sie, dass wir das Kennzeichnen für Sie übernehmen, sollten die Kleider spätestens 3 Tage vor Heimeintritt bei uns in der Wäscherei verfügbar sein. Ihre Wäsche kennzeichnen wir mit einem Namenspatch. Kosten gemäss Taxordnung
Entstehen Wäscheschäden, die durch nicht sachgemässe Verarbeitung hervorgehen, wird eine begrenzte Haftung akzeptiert. Die Entschädigung wird je nach Alter und Beschädigung des Wäschestückes und durch gegenseitige Absprache (Leitung Wäscherei / mit Pflegeheim-Bewohnenden evtl. Leitung Pflege, Angehörige) festgelegt. Wir übernehmen keine Haftung für verlorene, verlegte, gestohlene und nicht waschbare Wäsche. Wir haften nicht für Thermowäsche und Textilien ohne Pflegeetikette oder Materialkennzeichnung.

Leistungen der Wäscherei

  • Die Wäschestücke werden intern durch unsere Wäschereimitarbeitenden sorgfältig aufbereitet.
  • Die Wäschestücke müssen bei mindestens 40°C maschinenwaschbar sein.
  • Thermounterwäsche, die nicht über 60°C gewaschen werden darf, kann nicht hygienisch aufbereitet werden.
  • Handwäsche wird in der Wäscherei nicht ausgeführt. Es besteht die Möglichkeit empfindliche Wäschestücke in die Chemische Reinigung zu geben oder durch die Angehörigen waschen zu lassen.
  • Näh- und Flickarbeiten werden nach Absprache (Leitung Wäscheversorgung mit Alters- oder Pflegeheim-Bewohnenden evtl. Leitung Pflege, Angehörige) ausgeführt und nach unseren Preisansätzen verrechnet.

Kosten für die Wäscheaufbereitung

  • Die Aufbereitung der Wäschestücke ist in der Grundtaxe inbegriffen.
  • Zusätzliche Leistungen werden separat verrechnet, wie
    • Näh- und Flickarbeiten, Fr. 40.--/Std.
    • Wäsche, die chemisch gereinigt wird.

Infos zur Wäschekennzeichnung mit Pachtgerät:
Wir versuchen, mit einer korrekten Wäschekennzeichnung unnötige Verluste zu vermeiden:

Auf der Rückseite, in der rechten Ecke:
Decke, Foulard, Halstuch, Taschentuch, Tischdecke

Am Bund innen, hinten in der Mitte:
Hose, Jupe, Schürze, Strumpfhose, Unterhose, Pyjamahose

Am Kragen, innen in der Mitte:
Bluse, Hemd, Jacke, Mantel, Pullover, Pyjamaoberteil, Nachthemd

Bei der Etikette, innen in der Mitte:
T-Shirt, Unterleibchen

Je am Rohr, innen senkrecht:
Socken, Handschuhe

Beim Verschluss, innen beim Häftli:
Büstenhalter

Wertsachen

In den Zimmern finden Sie einen abschliessbaren Safe. Der Sennhof haftet nicht für Ihre Wertsachen, welche Sie im Zimmer aufbewahren oder mit sich führen. Wir empfehlen Ihnen, den Aufbewahrungsort mit Ihren Angehörigen zu klären oder Ihren Schmuck in einem Banktresor zu hinterlegen. Da Sie in unserem Haus vollkommen bargeldlos konsumieren können (Bewohnerkarte Schloss-Café), ist es nicht nötig, eine grössere Summe Bargeld auf sich zu tragen oder aufzubewahren. Auf der Verwaltung führen wir gerne ein persönliches Taschengeldkonto für Sie.

Z

Zahnarzt

Sie können weiterhin von Ihrem persönlichen Zahnarzt betreut werden. Unser Fahrdienst fährt Sie gerne – mit oder ohne Begleitung durch eine freiwillig Tätige – zur Arztpraxis. Die Kosten sind in der Preisliste Fahrdienst ersichtlich.
Alle 4-8 Wochen kommt der Zahnarzt Herr Christian Traianou von der Zahnarztpraxis Traianou und Zosso von Zofingen in das Pflegeheim Sennhof. Im neu eingerichteten Untersuchungszimmer sind grösstenteils alle zahnärztlichen Behandlungen möglich. Die Behandlung erfolgt auf dem Zahnarztstuhl oder im Pflegerollstuhl.
Eine Konsultation beim Zahnarzt wird nur in Absprache mit dem Bewohner resp. den Angehörigen vereinbart. Die Kosten fallen zulasten des Bewohners. Es wird ein Eintrittsuntersuch angeboten, dieser ist in der Eintrittspauschale inbegriffen.

Zigaretten

Siehe Rauchen

Zimmergestaltung

Die Einer- und Zweierzimmer können zum Teil individuell mit eigenen Möbeln und Bildern ausgestattet werden. Pflegebett, Bettinhalt und Duvet, Kissen, und Bettwäsche sowie Nachttisch werden durch das Heim gestellt. Auf persönliche Teppiche ist aus Sicherheitsgründen (Sturzgefahr, Stolpergefahr) zu verzichten. Private Bilder werden vom technischen Dienst aufgehängt. Arbeiten, welche über 15 Minuten hinaus dauern, werden gemäss Tarifübersicht verrechnet.

Zimmerwechsel

Wenn immer möglich, wechseln die Bewohner das Zimmer oder den Wohnbereich, in den sie sich eingelebt haben, nicht. Zimmer- oder Wohnbereichswechsel erfolgen ausnahmsweise, wenn die Veränderung des Gesundheitszustandes des Bewohners oder des Mitbewohners eine Verlegung nötig macht. Wenn ein Bewohner einen Zimmerwechsel ausdrücklich wünscht, wenden Sie sich bitte an die Leitung Pflege und Betreuung.
Wichtige Informationen zu Preisen und zu Vertragsinhalten finden Sie in unserem Pensionsvertrag und in unserer Taxordnung. Bei weiteren Fragen stehen Ihnen die Heim- und Bereichsleitungen gerne zur Verfügung.